AGB
I.Allgemeines
1.Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle jetzigen und künftigen geschäftlichen Beziehungen und Abschlüsse. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers erkennen wir nicht an. Sie werden nur dann verbindlich, wenn sie durch uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt auch, wenn wir der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers nicht ausdrücklich widersprechen.
II.Vertragsinhalt
1.Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot, sofern sich aus der Bestellung oder den sonstigen schriftlichen Vereinbarung nicht anderes ergibt.2.Durch Erteilung des Auftrags verpflichtet sich der Besteller, die bestellte Ware abzunehmen. Bei unverzüglicher Lieferung verzichtet der Käufer auf schriftliche Bestätigung. Mündliche Zusagen und Absprachen unserer Mitarbeiter bedürfen der schriftlichen Bestätigung.3.Wenn nichts Abweichendes ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist, umfasst unsere Leistungspflicht nicht anwendungstechnische Beratungen. Der Käufer ist selbst zur Prüfung der Eignung der Ware für die von ihm beabsichtigten Zwecke verantwortlich.4.Unwesentliche Änderungen, insbesondere technische Weiterentwicklungen der Ware, bleiben vorbehalten.5.Zu dem Angebot gehörige Abbildungen, Zeichnungen oder andere Unterlagen, die durch uns zur Verfügung gestellt wurden, sind nur angenähert maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Soweit von uns Zeichnungen oder andere Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, behalten wir uns alle Eigentums-, Urheber- und sonstigen Rechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht oder zum Nachbau verwendet werden und sind auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzugeben.
III.Lieferung
1.Mehr- und Minderlieferungen sind bis zu 10% der bestellten Auftragsmenge zulässig. Für die angegebenen Maße behalten wir uns die handelsüblichen Abweichungen vor. Reicht der Besteller Unterlagen wie Zeichnungen, Muster u. a. ein, die technische Mängel enthalten, so haftet er für die Folgen dieser Mängel allein.2.Erfüllungsort für die Lieferung ist unser Lager. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur auf den Käufer über. 3.Transportversicherungen werden nur auf Anordnung und Kosten des Käufers abgeschlossen.4.Soweit uns keine ausdrückliche Order seitens des Käufers vorliegt, sind wir in der Wahl der Transportmittel frei. Verzögert sich die Versendung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.5.Lieferzeiten für unsere Lieferungen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung und sind unverbindlich. Auch bei fest vereinbarten Lieferterminen berechtigen uns nachträgliche Änderungen der Bestellung zur Neufestsetzung der Termine unter Berücksichtigung unserer betrieblichen Situation. 6.Werden wir an der Einhaltung von Lieferfristen durch höhere Gewalt oder ähnliche Umstände, die wir nicht beeinflussen können, wie insbesondere Streik oder Aussperrung, gehindert, verlängern sich die Fristen angemessen. Das gleiche gilt, wenn wir seitens unserer Lieferanten trotz rechtzeitiger Bestellung nicht pünktlich beliefert werden. Über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer einer Lieferverzögerung werden wir den Käufer unverzüglich informieren. Konstruktions- oder Formatänderungen sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nur unerheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind. Im Übrigen sind wir berechtigt, Bestellungen in Teillieferungen auszuführen.
IV.Preise
1.Unsere Preise verstehen sich in Euro ab Lager einschließlich normaler Verpackung, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Aufwendungen für Sonderverpackung und Auslandslieferung, insbesondere für Zölle, werden gesondert berechnet und sind zusätzlich zu vergüten.2.Soweit Lieferungen erst 6 Wochen nach Vertragsabschluss oder später zu erbringen sind, gelten die Listenpreise am Tag der Lieferung.
V.Zahlungsbedingungen
1.Unsere Rechnungen sind sofort nach Rechnungszugang zur Zahlung fällig. Für Kleinlieferungen mit Rechnungsbeträgen bis zu 1.000 Euro behalten wir uns Direktinkasso bzw. Lieferung per Nachname vor. 2.Die Annahme von Wechseln und Schecks behalten wir uns vor. Sie erfolgt ggf. erfüllungshalber. Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn wir über den entsprechenden Betrag verfügen können.3.Zahlungen, die nicht unsere im Zeitpunkt der Zahlung bestehenden Gesamtforderungen abdecken, werden nach Maßgabe der §§ 366 Abs. 2 und 367 Abs. 1 BGB verrechnet; anderweitige Bestimmungen des Käufers sind nicht verbindlich.4.Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben und hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder anerkannt sind.
VI.Eigentumsvorbehalt
1.Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung aller Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. 2.Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Waren werden wir anteilig Miteigentümer im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Be- und Verarbeitung der Waren erfolgt für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. An durch Be- und Verarbeitung entstandenen Produkten werden wir Miteigentümer nach Maßgabe der vorgenannten Bestimmung.3.Die Verpfändung oder Sicherheitsübertragung der Vorbehaltsware ist dem Käufer untersagt. Der Käufer ist zur Weitergabe der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang unter Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts berechtigt. Er tritt schon jetzt bis zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung und dem Eigentumsvorbehalt gegen seinen Abnehmer entstehenden Ansprüche mit allen Nebenrechten an uns ab. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, sich nicht in Zahlungsverzug befindet und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.Soweit Forderungen aus einer Weiterveräußerung – etwa infolge Abtretungsausschlusses gem. $ 399 BGB – nicht an uns übergehen, ermächtigt uns der Verkäufer mit der Auftragserteilung gleichzeitig unwiderruflich, seine aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehende Forderung für seine Rechnung einzuziehen, und erteilt damit zugleich den Schuldnern dieser Forderung die unwiderrufliche Anweisung, auf unsere Anforderung Zahlungen auf die betreffenden Forderungen unmittelbar an uns zu leisten; wir verpflichten uns unsererseits, von der Zahlungsanweisung nur im Falle eines Zahlungsrückstandes des Verkäufers Gebrauch zu machen. Bei Eintritt dieser Voraussetzung erlischt die Befugnis des Käufers zur Einziehung der betreffenden Forderungen.4.Wir sind berechtigt, die gelieferten Waren zurückzufordern, a)wenn der Käufer mit den ihm obliegenden Vertragspflichten in Verzug ist oderb)wenn durch Tatsachen begründete Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit bestehen oder c)bei Zahlungseinstellung, Vergleichs- oder Konkursantrag des Käufers oder eines Dritten.5.Bei Pfändung oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware durch Dritte hat der Käufer auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns unverzüglich zu unterrichten.6.Wir sind jederzeit berechtigt, von uns zurückgenommene Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf oder öffentliche Versteigerung bestmöglich zu verwerten. Der Erlös wird, soweit er nicht zur Abdeckung bestehender Forderungen dient, nach Abzug von Kosten dem Käufer überlassen.7.Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
VII.Haftung für Mängel
1.Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage nach dem Empfang schriftlich mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen gilt die Lieferung als genehmigt.2.Sofern nichts anderes vereinbart ist, richtet sich die geschuldete Beschaffenheit der Waren nach unseren im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Spezifikationen.3.Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, findet § 377 HGB Anwendung.4.Für bei Gefahrenübergang vorliegende Sachmängel leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Das Recht, die Nacherfüllung wegen Unverhältnismäßigkeit der durch sie entstehenden Kosten zu verweigern, bleibt unberührt.5.Soweit es nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich ist (§ 440 S. 1, § 423 Abs. 2, § 281 Abs. 2 BGB), steht dem Käufer ein Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung, ein Recht zur Mindern des Kaufpreises oder, wenn der Mangel erheblich ist, zum Rücktritt vom Vertrag nur dann zu, wenn er aus der Bewirkung der Nacherfüllung zunächst eine angemessene Frist – von wenigstens 2 Wochen - gesetzt hat.6.Schadenersatzansprüche wegen eines Sachmangels unterliegen im Übrigen den Einschränkungen gem. Ziffer VIII.7.Ansprüche wegen Mängeln verjähren, außer bei Vorsatz, in 1 Monat seit Ablieferung. Für Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels gilt die nicht, soweit sie auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen oder soweit uns grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.8.Die Gewährleistung erlischt, wenn der Liefergegenstand von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird, es sei denn, dass der Schaden nicht in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung steht. Die Gewährleistung erlischt weiter, wenn gesetzliche oder von uns erlassene Einbau- Behandlungsvorschriften nicht befolgt werden. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. 9.Für Handelsware übernehmen wir eine Garantie oder Gewährleistung nur insoweit, als sie von den Herstellerfirmen geleistet werden.10.Beanstandete Ware ist stets frachtfrei an uns einzusenden. Mitgelieferte Pack- und Kontrollzettel sind beizufügen. Erweist sich die Beanstandung als zutreffend, dann liefern wir die ausgetauschten oder instandgesetzten Teile frachtfrei an.11.Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind und auch nicht beim Ein- und Ausbau entstanden sind sowie sonstige Nebenkosten sind, soweit gesetzlich zulässig, sind ausgeschlossen.
VIII.Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen
1.Auf Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen haften wir, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn uns, unseren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.2.Außer wenn uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, ist die Aufwendung auf den bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.3.Vorgenannte Haftungseinschränkungen gelten auch für etwaig konkurrierende Ansprüche aus unerlaubter Handlung.4.Schadenersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie solche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
IX.Rücktritt
1.Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel der gelieferten Ware besteht, kann der Käufer, auch wenn die gesetzlichen Voraussetzungen im Übrigen vorliegen, nicht zurücktreten, wenn wir die Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben.2.Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.
X.Datenschutz
Wir sind berechtigt, personen- oder firmenbezogene Daten unserer Kunden zu speichern und zu verarbeiten, soweit dies
geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig ist. Hiervon geben wir Ihnen hiermit Kenntnis.
XI.Übertragbarkeit des Vertrages
Alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag können wir durch Dritte erfüllen lassen. Rechte und Ansprüche aus diesem Vertrag können wir an Dritte abtreten.
XII.Rechtswahl – Gerichtsstand – Salvatorische Klausel
1.Für das Vertragsverhältnis gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Wareneinkauf (CISG).2.Ist der Käufer Kaufmann i. S. d. Handelsrechts oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle zwischen den Parteien aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten Köln. Wir sind jedoch berechtigt den Käufer an jedem anderen Ort zu verklagen, an dem er einen Gerichtsstand hat.3.Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht.Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer dieser Bestimmungen sind wir berechtigt, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden.